Allenthalben wird gejammert, wie schlecht das wirtschaftliche Umfeld für die Industrie in der Schweiz sei. Und fast immer ist der ‟Frankenschock” schuld. Es werden hunderte, ja tausende Mitarbeiter entlassen. — Und gleichzeitig klettern die Dividenden in schwindelerregende Höhen.
Trotz aller Unkenrufe, die Eigentümer erhöhen sich ihre Bezüge in unverschämter Manier. Und in der Regel werden Mitarbeitende entlassen, müssen Lohnkürzungen oder längere Arbeitszeiten hinnehmen.
Manager, die wegen Misswirtschaft gehen müssen, werden mit höchsten Boni belohnt. Manager die längst nicht mehr in der Firma sind, beziehen weiterhin horrende Summen.
Zu WAS will die Wirtschaft die Politik erpressen?
Gera de die industriellen Schwergewichte gehören meist einem Familienclan oder gar einem Einzelinvestor. Es sind zwar Aktiengesellschaften. Aber die Familienclans sind Mehrheitsaktionäre, wenn nicht gar die einzigen Aktionäre. Sie bestimmen die Dividende, die dann (zur Hauptsache) auch selber kassieren.
Sulzer schliesst seinen letzten Produktionsstandort in Winterthur. Hauptaktionär Viktor Wechselberg erhöht seine Bezüge derweil um ca. 355 Mio auf 792 Mio Franken.
Hauptaktionär des Luxusgüterkonzerns Johann Rupert scheint sich 2016 mindestens 839 Mio Franken zuzuschanzen.
Die Roche-Erben (Familien Hoffmann und Oeri) konnten sich eben zum 29. Mal hintereinander ihre Dividende erhöhen, zusammen auf 649 Mio Franken.
Kühne + Nagel schrieb trotz Frankenschock eine satte Gewinnzunahme. Der Eigentümer Klaus-Michael Kühne kann sich die Dividende um 64 Mio Franken erhöhen.
Besonders interessant ist das Gebaren der Credit Suisse: Die Bank muss massiv Leute entlassen und restrukturieren. Dennoch wird der Ende 2015 unter Druck zurückgetretene Chef Martin Senn anno 2018 noch immer 7.2 Mio Franken beziehen.
Details zu diesen Gewinnern siehe:
➔ SonntagsZeitung©
vom 20.3.2016 und
➔ SonntagsZeitung©
vom 27.3.2016.
➔www.zumkuckucksei.net/Finanzkrise/SZ-20160320.html
SonntagsZeitung© vom 20.3.2016 und
➔www.zumkuckucksei.net/Finanzkrise/SZ-20160327.html
SonntagsZeitung© vom 27.3.2016.
Es wird immer wieder damit argumentiert, dass Rationalisierung Aufwände einspart und daher den Gewinn steigert, was belohnt werden soll. Im «Service Public» bedeutet aber Rationalisierung in aller Regel Leistungsabbau. Und da nüsste doch eher bestraft werden?
Und der Oberbähnler oder der Oberpöstler meint, er sei mehr wert als die halbe Landesregierung, dann nimmt er sich mit Verlaub zu viel raus. Und ein Betrieb den Unterhalt so gottsträflich vernachlässigt wie die SBB, dann müsste der Chef doch in hohem Bogen fliegen, auch wenn im Übrigen eine Verkehrsleistung von besonderer Güte geboten wird. Aber eben, bei den Neubauten lassen sich mehr Lorbeeren holen als beim Unterhalt. Der Unterhalt verhindert ja bloss, dass bestehende Werke nicht zerfallen oder zu Unfällen neigen.
Siehe auch Leserbriefe im:
➔ K-Tipp©
vom 20.4.2016:
➔ «Der Chef scheffelt, der Arbeiter arbeitet».
➔www.zumkuckucksei.net/Finanzkrise/KT-20160420.htm
K-Tipp vom 20.4.2016:
«Der Chef scheffelt, der Arbeiter arbeitet».
Seit drei Jahren wurde vom Volk ein ‟Anti-Abzocker-Artikel” angenommen und in der Bundesverfassung verankert. Schon im Zusammenhang mit dem Referendum über die zweite Röhre, die ja eigentlich die fünfte sein wird (nach dem alten Eisenbahntunnel, dem bestehenden Strassentunnel und den neuen zwei Röhren der NEAT) wurde bekannt, dass wahrscheinlich dort — entgegen der Beteuerungen von Bundesrat und Parlament vor der Abstimmung — der Vierspurbetrieb ohne Volksabstimmung eingeführt werden wird. Der Artikel 190 der Bundesverfassung erlaubt dem Parlament, das auf Gesetzesebene zu regeln, weil die Bundesgesetze vor der Bundesverfassung Vorrang haben. Man stelle sich das mal vor.
Nun stellen wir fest, dass aus der Bundesverfassung überhaupt keine Gesetzeskraft entsteht. Das Volk hat eine Initiativrecht nur auf Verfassungsebene. Aber da kann es alles hineinpacken; das bewirkt eigentlich nichts. Verstösse gegen Verbote in der Verfassung werden nicht geahndet, sofern das Parlament nicht die Güte hat, ein entsprechendes Ausführungsgesetz zu erlassen. Als Beispiele seien hier nur zwei Dinge genannt: Die Überfremdungsinitiative, die darum die auch unwirksame Durchsetzungsinitiative nach sich zog, und die Abzockerinitiative.
Siehe auch:
➔ SonntagsZeitung©
vom 20.3.2016 (Artikel 3) oder
➔ Verfassung ⬌ Gesetz
➔www.zumkuckucksei.net/Finanzkrise/SZ-20160320.html#article3
SonntagsZeitung© vom 20.3.2016 (Artikel 3) oder
➔www.zumkuckucksei.net/Politik/exzs/iniw.html
(Politik/Exzess/Verfassung ⬌ Gesetz).