(Gegründet am 26. März 1931 / Grounding am 2. Oktober 2001)
Die Swissair (offizieller Name «Swissair» Schweizerische Luftverkehr-Aktiengesellschaft) mit Sitz in Kloten war von 1931 bis zu ihrer Nachlassstundung im Oktober 2001 und Liquidation ab März 2002 die nationale Fluggesellschaft der Schweiz. In der Folge des Zusammenbruchs ihrer Konzernmutter SAirGroup wurde auf der Grundlage der Regionalfluggesellschaft Crossair die neue Schweizer Fluggesellschaft Swiss gegründet. Die heute zur Lufthansa gehörende Swiss nutzt einen Teil der Flugzeuge und bedient eine Vielzahl der Flugstrecken der ehemaligen Swissair.
Am 26. März 1931 wurde die Swissair — Schweizerische Luftverkehr AG durch die Fusion der Fluggesellschaften Ad Astra Aero (Gründungsjahr 1919) und Balair (Gründungsjahr 1925) rückwirkend auf den 1. Januar durch Balthasar «Balz» Zimmermann und den Schweizer Flugpionier Walter Mittelholzer gegründet. Im Gegensatz zu anderen Fluggesellschaften war sie rein privatwirtschaftlich konstituiert — ohne jegliche staatliche Beteiligung.
Aufgrund laufender zivilrechtlicher Verfahren sind Teile der Ursachen des Zusammenbruchs der SAirGroup Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen und sind daher rechtlich nicht vollständig geklärt. Die folgenden Ursachen werden allgemein als mitentscheidend anerkannt:
Eigentlich bestand die «Hunter-Strategie» darin, für teures Geld überschuldete, unrentable Fluggesellschaften einzukaufen, obwohl z.B. bei den französischen Gesellschaften bekannt war, dass man keine Mitarbeiter entlassen darf. Die ‟Masse” sollte dann wohl rentieren.
Am 31. März 2006 erhob die für Wirtschaftsdelikte zuständige Staatsanwaltschaft Ⅲ des Kantons Zürich nach fünfjähriger Ermittlung Anklage gegen 19 Personen, darunter alle Mitglieder des damaligen Verwaltungsrates (Eric Honegger, Vreni Spoerry, Thomas Schmidheiny, Lukas Mühlemann und weitere), die Konzernchefs (Mario Corti, Philippe Bruggisser) sowie weitere Mitglieder der Geschäftsleitung (Georges Schorderet, Jacqualyn Fouse), unter anderem wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Gläubigerbevorzugung, Gläubigerschädigung, Misswirtschaft, Falschbeurkundung und Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafen von sechs bis 28 Monaten sowie hohe Geldstrafen und Bussen. Zuständiges Gericht war das Bezirksgericht Bülach. Der erstinstanzliche Prozess begann am 16. Januar 2007 in der Stadthalle Bülach und dauerte bis zum 9. März 2007. Das Urteil wurde am 7. Juni 2007 verkündet, alle Angeklagten wurden vollumfänglich freigesprochen und bekamen für die durch den Prozess entstandenen Kosten Entschädigungen zwischen 18'232 und 488'681 Franken zugesprochen. In weiten Teilen der Bevölkerung und Politik stiess das Urteil auf Unverständnis. Es wurde als Bestätigung des Sprichwortes ‟Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen.” aufgefasst. Die Staatsanwaltschaft zog das Urteil nicht weiter. Der Kanton Neuenburg, der belgische Staat und zwei vom belgischen Staat kontrollierte Firmen, die Société Fédérale de Participations et d'Investissement und die Société Anonyme Zephyr-Fin, legten gegen den Freispruch von Mario Corti in zwei Anklagepunkten Berufung ein. Das Obergericht des Kantons Zürich sprach Corti im Juni 2008 frei.
Zudem sind zivilrechtliche Klagen durch den Sachwalter hängig oder angekündigt.
Ende November 2014 — mehr als ein Dutzend Jahre nach dem Grounding — fällt ein Urteil, das die Kader-Leute wiederum frei spricht, dabei ging es bisher nur um Verantwortlichkeiten über zwei mal etwa 100'000 Franken.
Allerdings: Das Gericht moniert, es sei der falsche Schaden eingeklagt worden. Statt den Verlust eines Darlehens von 63 Millionen Franken hätte der viel grössere — und noch nicht verjährte — Insolvenzschaden von zwei Milliarden eingeklagt werden sollen.
Ob wohl diese Klage noch rechtzeitig erfolgt?
Siehe Zürcher Unterländer©
vom 27. Nov. 2014.
Info zur Swissair (Wikipedia).
Info zur Swissair: de.wikipedia.org/wiki/Swissair.