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Amtliche
Mitteilungen - Sonstiges
Hirtenbrief von Bischof Vitus Huonder zur Fastenzeit 2012
Am vergangenen Mittwoch, 29. Februar 2012, wurde der diesjährige
Hirtenbrief von Bischof Vitus Huonder zur Fastenzeit 2012 an die
Pfarreien und die kirchlichen Mitarbeiter versandt. Es ist vorgesehen,
dass er am kommenden Samstag/Sonntag, 10./11. März 2012, in den
Gottesdiensten verlesen wird.
Bereits am letzten Samstag, 3. März 2012, wurde der Hirtenbrief
aufgrund einer Indiskretion in einer verzerrenden Art und Weise im
"Tages-Anzeiger" bekanntgemacht, was eine intensive Berichterstattung
der Medien ausgelöst hat. Inzwischen kursiert der Volltext des
Hirtenbriefs bereits im Internet.
Im Hirtenbrief hat Bischof Vitus keine neue Lehre vorgetragen,
sondern sich betreffend den Kommunionempfang von zivilrechtlich
wiederverheirateten Geschiedenen an das gehalten, was weltkirchlich gilt
(vgl.
dazu das Schreiben vom 14. September 1994 der Kongregation für die
Glaubenslehre betreffend den Kommunionempfang von wiederverheirateten
geschiedenen Gläubigen).
Teile der Berichterstattung in den Medien und einige Reaktionen
von Gläubigen gehen offenbar davon aus, dass Bischof Vitus hier etwas
Neues vorgetragen habe. Es muss aus dieser Reaktion deshalb geschlossen
werden, dass die Lehre der Kirche in diesem Punkt nicht mehr genug
bekannt ist, so dass es angemessen erscheint, wieder einmal an diese
Lehre zu erinnern.
Durch die verzerrende Berichterstattung, die vom Tages-Anzeiger
initiiert worden ist und unkritisch von einigen Medien übernommen
wurde, ist bisher das eigentliche Anliegen des Hirtenbriefs von Bischof
Vitus leider nicht genügend herübergekommen. Es geht im Hirtenbrief, wie
die Lektüre ergeben wird, vor allem um eine noch verbesserte
Vorbereitung der Eheschliessenden auf den Empfang des Sakraments und
dann vor allem um den Aufbau einer spezifischen Seelsorge für Gläubige,
die geschieden und/oder zivilrechtlich wiederverheiratet sind,
selbstverständlich immer im Rahmen dessen, was nach dem Glauben und der
sakramentenrechtlichen Ordnung der Universalkirche möglich ist.
Zu diesem Zweck wurde dem Hirtenbrief auch ein Blatt beigelegt, das auf
verschiedene Initiativen und Texte hinweist, die eine besondere Seelsorge
für die betroffenen Gläubigen zum Inhalt haben.
Aufgrund der entstandenen medialen Lage wird der Hirtenbrief des Bischofs
hiermit bereits heute zusammen mit dem erwähnten Beiblatt integral
veröffentlicht, so dass sich eine breitere Öffentlichkeit selbst
ein Bild machen kann.
Bischof Vitus dankt allen Gläubigen, die, wie im Hirtenbrief
erwähnt, durch ihr Glauben und Leben "ein kostbares Zeugnis für die
Unauflöslichkeit der Ehe" geben. Er dankt allen Priestern, Diakonen und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Seelsorge, dass sie in Einheit
mit der Kirche und ihrer Lehre den Gläubigen beistehen, gerade auch
solchen, die von Trennung und Scheidung betroffen sind.
Chur, 5. März 2012
Dr. Martin Grichting
Generalvikar des Bistums Chur
Hirtenbrief 2012 deutsch
Beiblatt zum Hirtenbrief
Hirtenbrief romanisch
Hirtenbrief italienisch
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