(d.h. 2017 ist sie 94 Jahre alt)
Sie schreibt:
Bis heute ist der Überschussbetrag, den die CSS-Kranken-Versicherung einkassieren konnte, auf 32'000 Franken angewachsen. Dem gegenüber musste die CSS keinen einzigen Franken für mich bezahlen — für Arzt. oder Spital-Rechnungen.
Für das Jahr 2015 sagte Bundesrat Berset, der Prämienaufschlag bei der Kranken-Versicherung betrage 4 Prozent. Die CSS forderte einen Aufschlag von 50 Franken (im Monat). Das sind 12 Prozent. Für das Jahr 2016 gab Bundesrat Berset wieder einen Aufschlag von 4 Prozent bekannt. Regierungsrat Heiniger sagte, für die Bevölkerung im Kanton Zürich wurde ein Aufschlag von 3,6 Prozent vereinbart. Die CSS forderte einen Aufschlag von CHF 40.75 im Monat. Also wieder 3−mal mehr. Das ist eine Frechheit. Aus Protest zahlte ich diesen hohen Aufschlag nicht. Im Jahr 2016 habe ich weiterhin die Prämie des Jahres 2015 bezahlt.
Im Januar 2017 erhielt ich eine Betreibung der CSS im Betrage von CHF 244.50 — die erste in meinem langen Leben. Ich habe Rechtsvorschlag erhoben aus Neugier, was weiter passiert. Anfangs Februar habe ich vom Betreibungsamt Zürich 11 eine Vorladung erhalten „mit freundlichem Text”. Drin Stand geschieben: „Nichtbeachtung dieser Vorladung hätte Ihre polizeiliche Vorführung und Bestrafung wegen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren zur Folge”. — Das heisst: Personen, die eine Betreibung erhalten, werden wie Verbrecher behandelt.
Dem Betreibungsamt habe ich geschrieben: Altershalber bin ich gehbehindert und höre auch nicht mehr gut. Deshalb ersuche ich Sie, die Sache auf schriftlichem Weg zu erledigen. — Ich gab ihnen schriftlich Auskunft über meine Finanzen. Gleichzeitig liess ich ihnen mein Rundschreiben vom Oktober 2016 zukommen.
Statt einem Antwortschreiben mit beigelegtem Einzahlungsschein erhielt ich eine zweite Vorladung mit dem gleichen „freundlichen Text”. Das war die erste Schikane.
Am 15. Februar bin ich ins Betreibungsamt Zürich 11 gegangen. Während meiner Anwesenheit hat der Beamte bei zwei A4-Blättern den Text ergänzt und diese dann in ein Sichtmäppli gelegt. Dann hat er einen Einzahlungsschein ausgefüllt. Leider achtete ich nicht darauf, ob er diesen Schein auch ins Mäppli steckte. Erst wieder daheim stellte ich fest, dass der Schein fehlte. Das war die zweite Schikane.
In der Abrechnung vom 15. Februar sind die 244.50 durch Zauberei auf den Schlussbetrag von CHF 380.95 angewachsen. Am 21. Februar 2017 wurden die 380.95 an die CSS-Kranken-Versicherung überwiesen. In dieser Abrechnung steht auch das Datum, an dem ich im Betreibungsamt Zürich 11 erschienen bin: 15.2.2017 - 10.00-26.
Am 2. März erhielt ich von der Stadtpolizei ein Memo: «Weil ich trotz Aufforderung nicht im Betreibungsamt erschienen sei, müsse ich das unverzüglich tun, sonst würden polizeiliche Massnahmen ergriffen.» Das ist die erste Lüge. Der Polizei habe ich das genaue Datum meiner Anwesenheit im Betreibungsamt Zürich 11 bekannt gegeben.
Am 8. März wurden vom Betreibungsamt aus heiterem Himmel von meinem Konto bei der Zürcher Kantonalbank 800 Franken gepfändet. Im Schreiben an die Bank steht der Satz: „Sicherungsmassnahme zufolge Nichterscheinens des Schuldners.” — Das ist die zweite Lüge.
Am 23. März wurde mir eine zweite Betreibung von der CSS überbracht. Im Schreiben an die CSS und das Betreibungsamt erklärte ich, dass die geforderten Beträge schon längst bezahlt worden sind. Als Beweis für die Zahlungen legte ich beiden Schreiben die Kopien von zwei Bankauszügen bei: vom November 2016 und vom Januar 2017. — Das war die dritte Schikane.
Am 9. Mai erschien ein Polizeibeamter (nicht in Uniform) und sagte ich müsse mit ihm kommen ins Betreibungsamt. Ich weigerte mich: ins Betreibungsamt gehe ich nur noch in Begleitung eines Anwalts, sonst würde wieder behauptet, ich sei nicht gekommen. Dann telefonierte er und dann sagte er, es komme jemand zu mir. Zum Mann vom Betreibungsamt sagte ich, „es ist doch alles bezahlt” und wollte ihm den Bankauszug vom Februar zeigen. Er winkte ab und erklärte, Dass ich die 380 Franken an die CSS bezahlt habe, sei ein Fehler. Ich hätte diesen Betrag dem Betreibungsamt überweisen müssen. Deshalb gelte diese Zahlung für sie als nicht bezahlt. Als ich sagte, „Sie haben mir den Einzahlungsschein nicht mitgegeben, als ich bei Ihnen war”, meinte er, ich hätte ihn wohl verloren!!! Weiter erklärte er, „die 800 Franken sind für das Betreibungsamt ein Sicherheitsbetrag.” Ein doppelt so hoher Sicherheitsbetrag??? Nach zornigem Reden meinerseits hat er in einem Formular die Textgruppen mit schrägen Strichen versehen. Als die beiden Männer wieder gingen, sagte der Mann vom Amt, in 4 Wochen würde die Sache erledigt.
Im Juni erhielt ich die Pfändungsurkunde.
Aus meinem Schreiben an das Betreibungsamt:
Betrifft: Pfändungsurkunde — Abrechnung vom 23. Juni 2017
Der geforderte Betrag von CHF 304.50 wird schon in der Abrechnung
vom 15. Februar aufgeführt. Der Schlussbetrag dieser Abrechnung, 380.95,
wurde am 21. Februar 2017 an die CSS-Versicherung überwiesen, und
damit wurden auch die 304.95 bezahlt.
Diese Zahlung kann durch den Bankauszug vom Februar bewiesen werden.
Dass die Pfändungskosten mit 348.95 höher sind
als der geforderte Betrag, ist absurd.
Meine Einsprache hätte ich jedoch ans Bezirksgericht einreichen sollen. Ich fand das masslos übertrieben, auch noch das Gericht zu bemühen, und habe das nicht gemacht.
Trotzdem wurde das Gericht hinzugezogen. Der Bericht umfasst 6 Seiten!
Weil die Zahlung von Februar mit einem neutralen Einzahlungsschein erfolgte, ist sie in der Versenkung verschwunden.
Am 18. September erhielt ich CHF 61.70 zurück. Eine erklärende Mitteilung dazu habe ich nicht bekommen. Dieses bürokratische Theater wurde inszeniert wegen nicht bezahlten 489 Franken.
Und warum?
Für die Heldenmänner bei der CSS und im Betreibungsamt bin ich eine Revolutionärin, wegen meinen Rundschreiben und weil ich es gewagt habe, aus Protest den überhöhten Prämienaufschlag nicht zu bezahlen. Deshalb wollten sie mich einschüchtern und mir zeigen, wer der Meister ist.
Aber indem ich meine Erlebnisse wahrheitsgemäss publiziere, ist das Einschüchtern misslungen und abverheit.
Der Aufschlag für das Jahr 2018 im Kanton Zürich beträgt 3,7 Prozent. Die CSS hat sich diesmal daran gehalten.
Versand dieses Rundschreibens an 300 Adressen
Eine politisch interessierte, parteilose Frau
Jahrgang 1923