Wie gut sind die Schweizer AKW gegen Flugzeugabstürze geschützt? Im Dezember 2014 und im letzten April haben die AKW-Betreiber der Atomaufsicht des Bundes ENSI aktualisierte Berechnungen zu dieser Frage eingereicht. Eine Privatperson verlangte darauf via Datenschützer Hanspeter Thür Einsicht in die Dokumente. Thür lehnte ab. Seine Begründung: Die Informationen könnten für terroristische Zwecke eingesetzt werden, was «aufgrund der Gefahr einer grossräumigen radioaktiven Verstrahlung» schwerwiegende Folgen hätte. Kritiker sehen sich nun darin bestätigt, dass die Reaktoren einem Flugzeugcrash nicht standhalten würden. «Die AKW sind mitnichten sicher bei Flugzeugabstürzen», sagt etwa der frühere Swissair-Pilot Max Tobler. (sth) — Seite 3 (hernach)
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Halten die Schweizer Atomkraftwerke dem Aufprall eines Flugzeugs stand?
Foto: Urs Jaudas
Halten die Schweizer Atomkraftwerke dem Aufprall eines Flugzeugs stand?
Foto: Urs Jaudas
Fast wäre es schon einmal passiert. Vor 45 Jahren stürzte eine Swissair-Maschine bei Würenlingen AG ab, nur 900 Meter vom Atomkraftwerk Beznau entfernt. Ursache war ein Bombenanschlag, der eigentlich der israelischen Fluggesellschaft El Al gegolten hatte. Die Verantwortung übernahmen palästinensische Extremisten. Was, wenn das Flugzeug in den Meiler gestürzt wäre?
Die Frage ist heute so brisant wie damals: Halten die Schweizer Atomkraftwerke dem Aufprall einer Maschine stand? Oder käme es zu einem GAU? Ein bislang unveröffentlichtes Dokument des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) Hanspeter Thür stellt die bisherigen Sicherheitsverlautbarungen der Behörden in ein neues Licht. Im siebenseitigen Papier, das dem TA vorliegt, ist die Rede von der «Gefahr einer grossräumigen radioaktiven Verstrahlung». Diese Formulierung hat Thür im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens gewählt. Eine Privatperson hatte Anfang Jahr von der Atomaufsicht des Bundes ENSI Transparenz in der besagten Frage verlangt, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz. Doch das Ensi winkte ab: Die entsprechenden Informationen seien als geheim klassifiziert. Daraufhin gelangte die Privatperson an den Edöb.
Ins Rollen gebracht haben den Fall neue Untersuchungen über die Folgen eines Flugzeugabsturzes auf ein Atomkraftwerk. Bereits im Nachgang zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 mussten die Schweizer AKW-Betreiber Studien dazu durchführen. Zwei Jahre später versicherte die Vorgängerbehörde des Ensi, die HSK: «Für die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt konnte ein Vollschutz nachgewiesen werden.» Für die älteren Anlagen Beznau und Mühleberg, die bei ihrer Erstellung vor rund 50 Jahren nicht gegen den Lastfall Flugzeugabsturz ausgelegt wurden, sei der Schutzgrad ebenfalls hoch, die Wahrscheinlichkeit für die Freisetzung radioaktiver Stoffe gering.
Diese Aussagen waren schon damals umstritten — nicht zuletzt, weil die deutsche Gesellschaft für Reaktorsicherheit des Bundesministeriums die Sicherheitsfrage 2002 weit kritischer beurteilt hatte. Der gezielte Absturz eines Verkehrsflugzeugs, so befanden die deutschen Experten, könne speziell bei den älteren Meilern in Deutschland zu einem GAU führen. Die damalige Nationalrätin und heutige Stadtberner Exekutivpolitikerin Franziska Teuscher (Grüne) wollte diese Differenz begründet haben. Doch weder der Bundesrat noch das Ensi äusserten sich je erhellend dazu.
Neue Flugzeuge wie der Airbus A380 stellen grundsätzlich ein anderes Risiko dar als ältere Maschinen.
Neue Flugzeuge wie der Airbus A380 stellen grundsätzlich ein anderes Risiko dar als ältere Maschinen.
Zehn Jahre später, 2013, wies das Ensi die AKW-Betreiber an, die Untersuchungen aus dem Jahr 2003 zu aktualisieren. Diese Massnahme war nicht zuletzt der technischen Entwicklung geschuldet: Neue Flugzeuge wie der Airbus A380 stellen grundsätzlich ein anderes Risiko dar als jene Flugzeuge, mit denen die Berechnungen nach 9/11 erfolgten. Referenzmaschine war damals eine Boeing 707, die circa fünfmal leichter als ein A380 ist. Zudem ermittelten die Fachleute die Folgen eines Aufpralls auf der Basis einer Geschwindigkeit von 370 km/h. Zum Vergleich: Bei 9/11 steuerten die Terroristen das entführte Flugzeug, eine Boeing 757, mit mehr als 800 km/h ins Pentagon.
Noch 2013 argumentierte das Ensi, bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz sei zwar mit schweren Personen- und Sachschäden im AKW zu rechnen, die Wahrscheinlichkeit für die Freisetzung radioaktiver Stoffe beurteilte die Atomaufsicht aber als «niedrig». Die Kollision eines Flugzeugs mit einem Reaktorgebäude verglich das Ensi mit dem Anprall eines weichen Geschosses auf einen schweren Körper. Dabei werde das Flugzeug völlig zerstört, während der Atommeiler, ähnlich einer sehr starren Feder, nur wenig nachgebe und nach dem Crash praktisch wieder in seine Ausgangsstellung zurückkehre.
Ob die neuen Untersuchungen diesen Schluss weiterhin zulassen, ist unklar. Fakt ist hingegen: Die Ergebnisse liegen vor. Im Dezember 2014 haben laut dem Edöb-Bericht die AKW-Betreiber der Atomaufsicht des Bundes eine Auswertung der Flugsimulationsversuche eingereicht. Zusätzlich haben sie dem Ensi im letzten April anlagespezifische Berechnungen und Unterlagen zugestellt. Über die Resultate verlangte die eingangs erwähnte Privatperson Klarheit.
Doch der Datenschutzbeauftragte Thür lehnt die Herausgabe ab, wie aus seinen Ausführungen hervorgeht. Um sicherzustellen, dass das Ensi die Dokumente zu Recht als geheim klassifiziere, traf sich Thür laut seinen Ausführungen im Schlichtungsverfahren im August mit Exponenten der Atomaufsicht. Dabei erhielt er Einblick in die neuen Untersuchungen, die circa 3300 Seiten umfassen. Das Ensi legte ihm dar, eine Offenlegung der Berichte sei ein «ernsthaftes Risiko», es sei denkbar, dass die veröffentlichten Informationen «für terroristische Zwecke eingesetzt werden könnten». Was es mit der ebenfalls erwähnten «Gefahr einer grossräumigen radioaktiven Verstrahlung» auf sich hat, bleibt unklar. Der entsprechenden Passage im Schlichtungsverfahren will Thür, in den 90er-Jahren Präsident der Grünen Partei der Schweiz, nichts hinzufügen. Der Satz sei so gemeint, wie er geschrieben stehe, teilt ein Sprecher auf Anfrage mit.
Auch das Ensi schweigt dazu: Man wickle Schlichtungsverfahren nicht in der Öffentlichkeit ab, so die Atomaufsicht. Die Schweiz habe 2008 das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen ratifiziert und sich damit international zur Vertraulichkeit entsprechender Informationen verpflichtet. Detaillierte Angaben zu sensiblen Daten taxiert das Ensi «aus verständlichen Gründen» als geheim.
Kritiker geben sich mit dieser Antwort nicht zufrieden. «Die Atomkraftwerke sind mitnichten sicher gegen Flugzeugabstürze», sagt der ehemalige Swissair-Pilot Max Tobler, der heute als Flugsimulator-Instruktor arbeitet. Das Ensi, so beweise Thürs Satz, habe mit der neuen Untersuchung schwarz auf weiss erhalten, was es selber verleugne, jeder Pilot aber schon immer gewusst habe: dass es ein Leichtes sei, mit einem schweren Flugzeug auch mit hoher Geschwindigkeit in ein AKW zu fliegen. «Mit einem möglicherweise schweren Atomunfall als Folge.»
Toblers Darstellung bleibt bis auf weiteres eine nicht überprüfbare Befürchtung. Das Ensi wird frühestens im ersten Quartal 2016 seine Stellungnahme zu den Studien veröffentlichen und damit auch den «administrativen Entscheid» darüber, ob die AKW-Betreiber die Sicherheit ihrer Meiler verstärken müssen — ein Entscheid mit politischem Zündstoff, brächten doch etwa bauliche Massnahmen hohe Kosten für die AKW-Betreiber, die finanziell ohnehin schon mit Widrigkeiten zu kämpfen haben. Dieser Brisanz ist sich offenbar auch Thür bewusst: Die Offenlegung der Untersuchung, so schreibt er im Schlichtungsverfahren, würde die «Meinungs- und Entscheidbildung» des Ensi beeinträchtigen.
Eine andere Frage ist, ob Nachrüstungen bei Meilern überhaupt möglich sind. Dieter Majer, ehemaliger Chef der deutschen Atomaufsicht, hält dies zumindest bei deutschen AKW für technisch nicht möglich, wie er 2013 in einem Gutachten dargelegt hat. Um die «nicht hinnehmbaren Risiken» zu vermeiden, so folgerte er, bleibe daher nur ein Weg: die Atomkraftwerke abschalten.
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