Billett fünf Sekunden zu spät entwertet: 120 Franken Busse
Von Benno GasserSobald sich der Bus in Fahrt gesetzt hat, muss das Billett entwertet sein. Kontrolleure kennen da keine Gnade.
Uitikon — Der 15-jährige Marc Moser (alle Namen geändert) fuhr wie jeden Donnerstag mit seinen Klassenkameraden in den Turnunterricht. Die kurze Strecke mit dem Lokalbus führt von Uitikon Post nach Ringlikon Dorf. Sportlehrer Heinz Brechtbühl nimmt jeweils sein Motorrad, weil er nach dem Unterricht gleich wieder ins Schulhaus zurückkehren muss. An diesem Nachmittag übergab Brechtbühl Marc das Gruppenbillett für die Klasse. Um 15.35 Uhr stiegen die Sekundarschüler in die Linie 201 ein. Marc lief auf einen freien Platz zu, setzte sich kurz hin und nahm das Billett aus dem Rucksack, um es zu entwerten. Da versperrte ihm einer der drei Kontrolleure, die sich bereits im Bus befanden, den Weg. Dafür sei es zu spät, der Bus sei bereits losgefahren, sagte der ZVV-Mann. Marc versuchte die Situation zu erklären, doch der Kontrolleur ging nicht darauf ein und drückte ihm einen Bussenzettel in die Hand. Weil Marc schon einmal erwischt wurde, belief sich die Busse auf 120 Franken.
Der ZVV-Einzahlungsschein trieb Klaus Moser – Marcs Vater – die Zornesröte ins Gesicht. Sein Groll galt diesmal aber nicht seinem Filius, sondern den Kontrolleuren, die aus seiner Sicht überreagiert hatten. Er schrieb der ZVV-Inkassostelle einen Brief: Sein Sohn habe sich nur kurz hingesetzt, um das Billett aus dem Rucksack zu nehmen. «Der Bus war noch keine 5 Sekunden in Fahrt, als er das Billett entwerten wollte.» Mitschüler könnten das bestätigen.
Inkassobüro blieb hart
Klaus Moser wollte von der ZVV-Inkassostelle ausserdem wissen, warum sein Sohn vom Kontrolleur nicht einmal angehört und vor der Klasse wie ein Schwarzfahrer behandelt wurde. Überhaupt würde ihm wegen des Gruppenbilletts gar kein persönlicher Nutzen entstehen. Klaus Mosers Fragen blieben unbeantwortet. Am Telefon wimmelte ihn eine Sachbearbeiterin ab. Sie riet ihm, sich doch bitte an den Ombudsmann zu wenden. Eine Einsprache wie bei einer Parkbusse ist nicht möglich.
Der kantonale Ombudsmann wollte vom ZVV wissen, was sich an jenem Nachmittag im Bus abgespielt hatte. Die Aussage des Kontrolleurs deckte sich mit der von Marc Moser. Der Schüler sei in den hinteren Teil des Busses gegangen, habe sich gesetzt und sei danach wieder aufgestanden, um die Karte zu entwerten. Der Ombudsmann bat Klaus Moser um eine schriftliche Aussage der Schüler und des Lehrers. Doch weder das Schreiben des Turnlehrers noch die neun mitunterzeichnenden Mitschüler, die alle Marcs Aussage stützten, vermochten das Inkassobüro umzustimmen. Am Ende musste Moser die Busse bezahlen.
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