Lohn­dum­ping

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Lohn­dum­ping in der Schweiz hoch, Löh­ne zu tief

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Lohn­dum­ping ist All­tag in der Schweiz.

Lohndumping

Die Löh­ne sind tief und nicht ein­mal die Schwei­zer Kan­to­ne hal­ten sich an die Min­dest­löh­ne der Bran­chen.

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Als Pa­ra­de­bei­spiel und zur Ver­an­schau­li­chung des ek­la­tan­ten Prob­lems dient hier das Lohn­bei­spiel im Schwei­zer Gar­ten­bau.

Ge­mäss dem Schwei­ze­ri­schen Ge­werk­schafts­bund SGB liegt eine ent­spre­chen­de Stu­die vor, die auf­zeigt, dass selbst die Kon­troll­or­ga­ne auf Kan­tons­ebe­ne das eigent­li­che, bran­chen­üb­li­che Lohn­ni­veau in der Schweiz nicht be­rück­sich­ti­gen und des­halb viel zu tie­fe Löh­ne zah­len.

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Un­be­ab­sich­tig­te Fol­gen der Per­so­nen-Frei­zü­gig­keit

Es ist nicht neu, dass die Wirt­schaft durch Kon­kur­renz­druck ge­zwun­gen wird, zu spa­ren. Und es ist eben­so­we­nig neu, dass dies meis­tens durch klei­ne Löh­ne für die ein­fa­chen An­ge­stell­ten ge­schieht. Neu ist le­dig­lich, dass durch die Per­so­nen-Frei­zü­gig­keit, die na­tür­lich er­wünscht ist, eben auch ein paar Schlupf­lö­cher für Mie­se­pe­ter ent­ste­hen, die durch so­ge­nann­te flan­kie­ren­de Mass­nah­men ge­schlos­sen wer­den sol­len.

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Durch die­se Frei­zü­gig­keit ist das Re­kru­tie­rungs­po­ten­ti­al für Ar­beits­kräf­te enorm ge­wach­sen. Und für Ar­bei­ter aus Bil­lig-Lohn-Län­dern ist es na­tür­lich sehr in­ter­es­sant, im Hoch­preis­land zu ver­die­nen und den Le­bens­un­ter­halt in der Hei­mat zu be­strei­ten. Das ist die­sen Leu­ten gar nicht vor­zu­wer­fen, sie ma­chen nur das sel­be wie je­des Un­ter­neh­men auch, näm­lich ih­re Fi­nanz­si­tua­ti­on ver­bes­sern.

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Um die ein­hei­mi­schen und aus­wär­ti­gen Ar­bei­ter mit gleich­lan­gen Spies­sen aus­zu­stat­ten, d.h. sie auf dem Ar­beits­markt gleich­zu­stel­len, soll­ten durch bran­chen­wei­se ge­setz­li­che Mi­ni­mal­löh­ne zur Pflicht wer­den, in­dem ein Ar­bei­ter hier le­ben kön­nen muss, oh­ne dass ihm je­der Wan­der­ar­bei­ter gleich die Stel­le weg­schnap­pen kann, weil er ja we­ni­ger zum Le­ben braucht. Die­se Mi­ni­mal­löh­ne sind da­her für An­ge­stell­te zwin­gend. Aber selb­stän­dig Er­wer­ben­den kann man kei­ne Mi­ni­mal­löh­ne vor­schrei­ben. Sie ent­schei­den über ih­re Si­tua­ti­on sel­ber.

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Und ge­ra­de die­se Si­tua­ti­on wird in vie­len In­du­stri­en, aber sehr stark im Bau­ge­wer­be, aus­ge­nutzt. Im Bau­ge­wer­be wer­den die meis­ten Pro­jek­te durch Ge­ne­ral­un­ter­neh­men aus­ge­führt, die bloss die Ober­auf­sicht (wenn über­haupt) ha­ben. Die eigent­li­che Ar­beit wird von Sub-Un­ter­neh­mern (und Sub-Sub-Un­ter­neh­mern bis zu Sub-Sub-…-Sub-Un­ter­neh­mern) aus­ge­führt. Und ge­ra­de da liegt der Ha­se im Pfef­fer: Die Ge­ne­ral-Un­ter­neh­mer küm­mern sich häu­fig kaum da­rum, TOP ob all die Aus­füh­ren­den echt selb­stän­dig Er­wer­ben­de sind. Es kann durch­aus sein, dass im glo­ba­len Pro­jekt mit den ge­setz­li­chen Min­dest­löh­nen (oder mi­nim we­ni­ger, da­mit es sich lohnt) ab­ge­rech­net wird. Nur muss ja je­der Sub-Un­ter­neh­mer auch noch sei­nen An­teil ha­ben. Da bleibt dann für den wirk­li­chen Ar­bei­ter nur noch ein Bruch­teil üb­rig. Nur die­ser weiss oft gar nicht, dass er ge­setz­lich mehr zu­gu­te hät­te und auch dass er vom Un­ter­neh­mer ver­si­chert wer­den müss­te. Er sieht ja nur, dass er hier im­mer noch mehr er­hält, als zu hau­se.

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Nach Schwei­zer Recht ist der Un­ter­neh­mer ver­pflich­tet dem un­selb­stän­di­gen An­ge­stell­ten min­des­tens die­sen Mi­ni­mal­lohn zu zah­len, und ihn ge­gen Un­fall zu ver­si­chern, etc.

Eine Kon­trol­le über die gan­ze Hier­ar­chie der Sub-Un­ter­neh­men ist oft sehr schwie­rig. Da­her ist heu­te das ober­ste Un­ter­neh­men für al­le Sub… ver­ant­wort­lich, was na­tür­lich oft Wunsch­den­ken ist. Man­ches Un­ter­neh­men be­gnügt sich da­mit, von den A­rbei­tern nur zu ver­lan­gen, dass sie sich ‘selb­stän­dig’ er­klä­ren. Da kommt die Un­ter­schei­dung von ‘Selb­stän­dig­keit’ und ‘Schein-Selb­stän­dig­keit’ ins Spiel.

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Selbständigkeit ⇔ Schein-Selbständigkeit

In­zwi­schen sind die Be­hör­den auf den Bau­stel­len ak­ti­ver ge­wor­den. Es wer­den im­mer häu­fi­ger Kon­trol­len ge­macht. Da­mit wer­den zwei Zie­le ver­folgt:

  1. Der aus­län­di­sche Ar­bei­ter soll nicht um dem ihm zu­ste­hen­den Ver­dienst und Ver­si­che­rungs­schutz be­tro­gen wer­den.
  2. Er soll aber auch nicht zur Schmutz­kon­kur­renz ge­gen In­län­der miss­braucht wer­den kön­nen.

Bei die­sen Kon­trol­len wer­den Ar­bei­ter auf der Bau­stel­le über­prüft. Wenn eine Schein-Selb­stän­dig­keit fest­ge­stellt wird, muss der Ar­bei­ter die Bau­stel­le auf der Stel­le ver­las­sen und sein Brot­herr wird ge­büsst.

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Um eine Selb­stän­dig­keit zu be­wei­sen, muss er nach­wei­sen, dass er nicht von einem ein­zel­nen Auf­trag­ge­ber ab­hän­gig ist. Er muss be­wei­sen, dass er frei ent­schei­den kann, wel­che Auf­trä­ge er an­neh­men will, die ihm nie­mand vor­schrei­ben kann. Er muss auch nach­wei­sen kön­nen, dass er von min­des­tens drei ver­schie­de­nen, von ein­an­der un­ab­hän­gi­gen Auf­trag­ge­bern Auf­trä­ge ent­ge­gen­nimmt.

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Wich­tig ist, dass ein Ar­bei­ter, der sich als selb­stän­dig de­kla­riert, über die­se Si­tua­ti­on in Kennt­nis ist. Im üb­ri­gen ken­nen zum Bei­spiel die Bun­des­re­pub­lik Deutsch­land und die EU et­wa die­sel­ben Kri­te­ri­en für die Un­ter­schei­dung von Selb­stän­dig­keit und Schein-Selb­stän­dig­keit.

Auch dar­über gibt es In­fo im Netz, z.B. ➔ www.anwaltarbeitsrecht.com
oder auch die näch­ste Sei­te: ➔ Scheinselbständigkeit
in der EU.