Arbeitnehmer und Unternehmer können schnell mit dem Arbeitsrecht in Konflikt kommen, ohne dies zu beabsichtigen. Ein besonders heikles Thema ist die Scheinselbständigkeit. Verstöße können die Betroffenen teuer zu stehen kommen, weil hier nicht nur die vom Gesetz vorgesehenen Strafen drohen. So kann es passieren, dass rückwirkend Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung eingefordert werden. Unternehmern droht zusätzlich ein Strafverfahren wegen Hinterziehung von Sozialbeiträgen. Hier erreichen die Summen schnell fünf Stellen vor dem Komma, wenn die Scheinselbständigkeit über längere Zeit angedauert hat. Ist Vorsatz im Spiel, können sich die Forderungen für Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge über dreißig Jahre erstrecken. Die vom Gericht verhängten Geldbußen richten sich nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem damit verbundenen Auftragsvolumen. Scheinselbständig Beschäftigte können zudem nachträglich Ansprüche auf Urlaubsgeld und Sozialleistungen einklagen.
Ein wesentliches Kriterium für Scheinselbständigkeit ist das Vorhandensein eines Abhängigkeitsverhältnisses des Subunternehmers vom Auftraggeber. Das zeigt sich unter anderem darin, dass der Subunternehmer weisungsgebunden arbeitet und über keine weiteren Aufträge von anderen Auftraggebern verfügt. Ein freischaffender Unternehmer sollte zudem seine Arbeitszeit frei bestimmen können. Mitunter ist der Unterschied zwischen regulärer wirtschaftlicher Beziehung und Scheinselbständigkeit nur schwer erkennbar.
Wer sich als Laie schon einmal mit einem Gesetzestext befasst hat, weiß, dass die Aussage mitunter schwer zu erfassen ist. Auf der Webseite www.anwaltarbeitsrecht.com werden arbeitsrechtlich relevante Sachverhalte auf verständliche Weise erklärt. Die Homepage bietet darüber hinaus nützliche Informationen zu vielen Themen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen. Unwissenheit bewahrt nicht vor Strafe. Daher empfiehlt es sich, im Zweifelsfall juristischen Rat einzuholen.