Wer schon mit Gepäck in ein Postauto gestiegen ist, kennt das Problem, erst recht wenn es sich um einen Kinderwagen oder Rollkoffer handelt. Eigentlich muss man da rein, wo die Plätze für die Rollstühle sind. Denn fahrbare Gepäckstücke muss man anschnallen, sonst machen sie sich auf der Fahrt garantiert selbständig. Erstens will man dem Gepäck nicht dauernd nachrennen, und zweitens schätzen es die Mitreisenden in aller Regel nicht, wenn ihnen dauernd so ein Rollkoffer über die Zehen fährt.
Billettkauf: So vermeidest Du Ärger |
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Aber Vorsicht — Wenn Du Dein Ticket noch beim Chauffeur kaufen musst, und wenn dann auch noch ausnahmsweise gerade ein Billett-Kontrolleur an Bord ist, dann schaffst Du das nicht mehr rechtzeitig vor der Abfahrt. Denn genau dann ruft der Kontrolleur die Kontrolle aus. Ob Du das im Lärm des für die Abfahrt aufheulenden Motors sowie allfälligen Rumpelgeräuschen wegen unebener Strasse trotzdem hörst, interessiert ihn nicht. Und nach diesem Aufruf darf Dir der Chauffeur auch kein Billett mehr verkaufen, auch wenn er gesehen hat, dass Du korrekterweise zuerst das Gepäck gesichert hast. Die Folge ist absehbar: Du wirst eine Busse kassieren, weil Du kein Ticket hast, obwohl Du keines hast, weil Du rücksichtsvoll gehandelt hast.
Es kann sogar sein, dass auch der Chauffeur den Ruf des Kontrolleurs auch nicht gehört hat, und dass er Dir noch ein Ticket verkauft, obwohl er das nicht mehr dürfte. Dann hast Du Pech: Du wirst eine Busse kassieren, obwohl Du ein gültiges, aber zu spät gekauftes Billett hast.
So geschehen bei Frau Yokasta Ambühl im Postauto bei Chur.
Siehe
➔ K-Tipp
➔ www.zumkuckucksei.net/ServicePublic/ktipp-20160113.htm K-Tipp
vom 13. Jan. 2016.
*) | So versperrst Du zwar den Eingang unnötig lang, aber es ist korrekt. Und Du wirst dann Dein Gepäck durch die Leute zwängen müssen und es leider vielen Leuten über die Zehen rollen (wenn möglich auch dem Kontrolleur). |