Steuer­abkommen & Bank­daten

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Steu­er­be­trug ⟷ Steu­er­hin­ter­zie­hung

Natür­lich gibt es die Mög­lich­keit, dass man mal et­was un­ab­sicht­lich ver­gisst in der Steu­er­er­klä­rung an­zu­ge­ben. Das kann aber meist nach­träg­lich be­grün­det und an­ge­ge­ben wer­den. In sol­chen Fäl­len ist ist es wohl sinn­voll, nur die Steu­ern nach­zah­len zu müs­sen, oh­ne gleich eine Bus­se zu er­hal­ten.

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Mag sein, dass die­se Fäl­le manch­mal nicht ein­fach zu un­ter­schei­den sind von ein­deu­ti­gem Be­trugs­ver­such, der ge­ahn­det wer­den muss. Den­noch scheint es eine sehr frag­wür­di­ge und künst­li­che Un­ter­schei­dung zwi­schen Steu­er­hin­ter­zie­hung und Steu­er­be­trug zu sein. Doch es dürf­te wohl sinn­vol­ler sein, die­se Un­ter­schei­dung fal­len zu las­sen, und da­für ver­hält­nis­mäs­sig auf ein­deu­ti­ge Ver­se­hen zu re­agie­ren.

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Das Pro­blem der ge­stoh­len­en Bank­da­ten

Wenn Steu­er­be­hör­den ih­re Steu­er­sün­der kon­se­quent ver­fol­gen, ist das durch­aus rich­tig. Das ist auch zu be­grüs­sen. Und zu den deut­schen Steu­er­ge­set­zen ha­ben wir uns ein­deu­tig nicht zu äus­sern. Die Ver­wen­dung ge­stoh­le­ner Da­ten hin­ge­gen ist da schon eher frag­wür­dig. Aber die Be­loh­nung der Da­ten­die­be (of­fen­bar in Mil­lio­nen­hö­he) ist doch klare Un­ter­stüt­zung von Ver­bre­chern.

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Wer für ge­klau­te Da­ten zahlt, der kauft auch bald mal ge­klau­te Autos, oder ge­stoh­le­ne Kunst. Und dann ist der Schritt nicht mehr weit zur Be­loh­nung von Mör­dern. Ge­ra­de deut­sche Be­hör­den soll­ten be­züg­lich der Recht­mäs­sig­keit von be­hörd­li­chen Ak­tio­nen sen­si­bel ge­wor­den sein. Aber auch un­se­ren Be­hör­den stün­de da ver­mehr­te Vor­sicht gut an.

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Es stellt sich auf die Fra­ge, ob Raub­kunst an Län­der zu­rück­ge­ge­ben wer­den soll, die ih­rer­seits Raub­da­ten auf­kau­fen.

In­zwi­schen hat das deut­sche Bun­des­land Nord­rhein-West­fa­len einen eigent­li­chen Markt für Raub­da­ten ge­schaf­fen.

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Steuerabkommen

Steu­er­ab­kom­men sol­len ver­hin­dern, dass Steu­er­be­trü­ger ihr Ver­mö­gen und EIn­kom­men durch ge­schick­te An­la­ge vor den Steu­er­be­hör­den ver­stec­ken kön­nen. Gleich­zei­tig soll ver­hin­dert wer­den, dass eine Per­son ihr im Aus­land an­ge­leg­tes Geld zwei­mal ver­steu­ern muss. Und es soll ein ge­wis­ser Per­sön­lich­keits­schutz ge­wahrt blei­ben, denn Men­schen möch­ten nicht «glä­ser­ne Bür­ger» sein.

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Dazu wur­den so­gen­nan­te Ab­gel­tungs­steu­ern ein­ge­führt. In der Schweiz Steu­er­pflich­ti­ge ken­nen das seit Jahr­zehn­ten un­ter dem Na­men “Ver­rech­nungs­steu­er”. Die­se Steu­er wird vom Geld­in­sti­tut von Er­trä­gen oder Gut­ha­ben auto­ma­tisch ab­ge­zo­gen und ans Steu­er­amt wei­ter­ge­lei­tet. Der Steu­er­satz ist hö­her, als der Ma­xi­mal­satz für or­dent­lich de­kla­rier­te Wer­te. Der Kun­de des Geld­in­sti­tuts er­hält am En­de des Jah­res vom Geld­in­sti­tut einen Steu­er­aus­weis, auf dem auch die­se Ab­zü­ge ver­merkt sind. Wenn der Kun­de die­sen Be­leg dem Steu­er­amt aus­hän­digt, dann wird er auto­ma­tisch al­les or­dent­lich ver­steu­ern und er­hält im Ge­gen­zug die­se Ab­zü­ge rück­ver­gü­tet.

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So­lan­ge die Geld­in­sti­tu­te ih­re Ar­beit kor­rekt ma­chen, kommt nie­mand zu kurz. Wer sei­ne Wer­te nicht an­gibt, zahlt dem Staat et­was mehr Steu­ern, und al­le sind zu­frie­den. Wenn Geld­in­sti­tu­te aber schum­meln, dann ist das ein kla­rer Fall für die Jus­tiz.

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Die Steu­er­ab­kom­men be­nö­ti­gen aber eine kla­re Start-Si­tua­tion, um funk­tio­nie­ren zu kön­nen. Sie dür­fen nicht mit Ver­gan­gen­heits­be­wäl­ti­gung ver­mischt wer­den. Da­rum müs­sen die­se Ab­kom­men auch re­geln, wie mit der Ver­gan­gen­heit um­zu­ge­hen ist. Sün­der sol­len nicht un­gescho­ren da­von kom­men. Aber auch un­end­li­che Pro­zess-Flu­ten er­schwe­ren das ak­tu­el­le Ge­schäft. Es ist eine Fra­ge der Ver­hand­lung, wie man die­ses Prob­lem hand­ha­ben will.

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In der Schweiz gab es frü­her mal so al­le 10 Jah­re eine so­ge­nann­te Teil­am­nes­tie, wo ge­wis­se Ver­mö­gen und Ein­künf­te oh­ne Stra­fe le­ga­li­siert (nach­ge­mel­det) wer­den konn­ten. Das hat manch­mal oh­ne Er­mitt­lun­gen zu be­trächt­li­chen neu­en Steu­er­ein­nah­men ge­führt. Heu­te ist die Re­ge­lung et­was an­ders: Je­de na­tür­li­che Per­son darf ein­mal im Le­ben nicht­ver­steu­er­tes Geld straf­frei an­mel­den, dies nicht zuletzt auch im Hin­blick auf Erb­schaf­ten, de­ren Hö­he un­ter Um­stän­den lan­ge Zeit un­klar ist.