Natürlich gibt es die Möglichkeit, dass man mal etwas unabsichtlich vergisst in der Steuererklärung anzugeben. Das kann aber meist nachträglich begründet und angegeben werden. In solchen Fällen ist ist es wohl sinnvoll, nur die Steuern nachzahlen zu müssen, ohne gleich eine Busse zu erhalten.
Mag sein, dass diese Fälle manchmal nicht einfach zu unterscheiden sind von eindeutigem Betrugsversuch, der geahndet werden muss. Dennoch scheint es eine sehr fragwürdige und künstliche Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zu sein. Doch es dürfte wohl sinnvoller sein, diese Unterscheidung fallen zu lassen, und dafür verhältnismässig auf eindeutige Versehen zu reagieren.
Wenn Steuerbehörden ihre Steuersünder konsequent verfolgen, ist das durchaus richtig. Das ist auch zu begrüssen. Und zu den deutschen Steuergesetzen haben wir uns eindeutig nicht zu äussern. Die Verwendung gestohlener Daten hingegen ist da schon eher fragwürdig. Aber die Belohnung der Datendiebe (offenbar in Millionenhöhe) ist doch klare Unterstützung von Verbrechern.
Wer für geklaute Daten zahlt, der kauft auch bald mal geklaute Autos, oder gestohlene Kunst. Und dann ist der Schritt nicht mehr weit zur Belohnung von Mördern. Gerade deutsche Behörden sollten bezüglich der Rechtmässigkeit von behördlichen Aktionen sensibel geworden sein. Aber auch unseren Behörden stünde da vermehrte Vorsicht gut an.
Es stellt sich auf die Frage, ob Raubkunst an Länder zurückgegeben werden soll, die ihrerseits Raubdaten aufkaufen.
Inzwischen hat das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen einen eigentlichen Markt für Raubdaten geschaffen.
Steuerabkommen sollen verhindern, dass Steuerbetrüger ihr Vermögen und EInkommen durch geschickte Anlage vor den Steuerbehörden verstecken können. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass eine Person ihr im Ausland angelegtes Geld zweimal versteuern muss. Und es soll ein gewisser Persönlichkeitsschutz gewahrt bleiben, denn Menschen möchten nicht «gläserne Bürger» sein.
Dazu wurden sogennante Abgeltungssteuern eingeführt. In der Schweiz Steuerpflichtige kennen das seit Jahrzehnten unter dem Namen “Verrechnungssteuer”. Diese Steuer wird vom Geldinstitut von Erträgen oder Guthaben automatisch abgezogen und ans Steueramt weitergeleitet. Der Steuersatz ist höher, als der Maximalsatz für ordentlich deklarierte Werte. Der Kunde des Geldinstituts erhält am Ende des Jahres vom Geldinstitut einen Steuerausweis, auf dem auch diese Abzüge vermerkt sind. Wenn der Kunde diesen Beleg dem Steueramt aushändigt, dann wird er automatisch alles ordentlich versteuern und erhält im Gegenzug diese Abzüge rückvergütet.
Solange die Geldinstitute ihre Arbeit korrekt machen, kommt niemand zu kurz. Wer seine Werte nicht angibt, zahlt dem Staat etwas mehr Steuern, und alle sind zufrieden. Wenn Geldinstitute aber schummeln, dann ist das ein klarer Fall für die Justiz.
Die Steuerabkommen benötigen aber eine klare Start-Situation, um funktionieren zu können. Sie dürfen nicht mit Vergangenheitsbewältigung vermischt werden. Darum müssen diese Abkommen auch regeln, wie mit der Vergangenheit umzugehen ist. Sünder sollen nicht ungeschoren davon kommen. Aber auch unendliche Prozess-Fluten erschweren das aktuelle Geschäft. Es ist eine Frage der Verhandlung, wie man dieses Problem handhaben will.
In der Schweiz gab es früher mal so alle 10 Jahre eine sogenannte Teilamnestie, wo gewisse Vermögen und Einkünfte ohne Strafe legalisiert (nachgemeldet) werden konnten. Das hat manchmal ohne Ermittlungen zu beträchtlichen neuen Steuereinnahmen geführt. Heute ist die Regelung etwas anders: Jede natürliche Person darf einmal im Leben nichtversteuertes Geld straffrei anmelden, dies nicht zuletzt auch im Hinblick auf Erbschaften, deren Höhe unter Umständen lange Zeit unklar ist.