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Bern — Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) ist bei ihrer Arbeit regelmässig mit Korruption und Vetternwirtschaft konfrontiert. Deshalb unterzieht sie ihre Partnerorganisationen einer strengen Prüfung. Die Leitlinien verlangen dabei, dass Partner Dienstleistungsaufträge an Externe wann immer möglich öffentlich ausschreiben.
Bei sich selbst nimmt es die Deza indes weniger genau. Während Jahren vergab die Direktion den Auftrag für die Produktion ihres hauseigenen Magazins unter der Hand. Seit 1997 kauften die Verantwortlichen dafür Leistungen für rund sechs Millionen gesetzeswidrig ein. Dies geht aus einem Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) hervor, den die Sonntags-Zeitung gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen konnte.
Das Deza-Magazin «Eine Welt» erscheint viermal jährlich in drei Sprachen und mit einer Auflage von 52'000 Exemplaren. Der Inhalt soll den Lesern Einblick in die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz bieten. Das Ganze hat seinen Preis: Die Produktion kostet jährlich über 400'000 Franken.
Für die redaktionellen Leistungen und die Produktion engagiert der Bund externe Spezialisten. Die Koordination übernimmt seit 1997 ein Journalist und Kommunikationsexperte aus Biel. 2013 erhielt er dafür ein Honorar von 211'000 Franken.
Die Mandate für die Produktion wurden jährlich erneuert — immer im freihändigen Verfahren. Das hat die Finanzkontrolle nun gestoppt. In ihrem Bericht kritisiert sie die Praxis der Deza. Obwohl die einzelnen Auftragssummen den WTO-Schwellenwert von 230'000 Franken nicht überschreiten, hätten die Aufträge öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Denn: Die Dienstleistungen seien «von der Sache her verbunden» und müssten daher als Ganzes betrachtet werden. Zudem seien für die Bemessung des Schwellenwertes bei wiederkehrenden Aufträgen in der Regel vier Jahre in Betracht zu ziehen.
Die Deza hat die öffentliche Ausschreibung demnach umgangen, indem sie die Aufträge unrechtmässig zerstückelt und jedes Jahr neu vergeben hat. Die Verfehlungen begründen die Verantwortlichen mit Kostengründen und der Komplexität des Auftrages.
Die Deza hat jetzt reagiert: «In Zukunft werden die Dienstleistungsaufträge nach den Verfahrensregeln des öffentlichen Beschaffungsrechts vergeben», sagt Jean-Marc Crevoisier, Sprecher des Aussenministeriums (EDA).
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Powered by | Stand: 31. Mai 2014 | © SonntagsZeitung |