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Den 14. Mai 2014 wird Jean Sommeil (Name geändert) nie vergessen. Kurz vor 8 Uhr klingelt es an seiner Tür. Sommeil, Abteilungsleiter bei der Zentralen Ausgleichskasse (ZAS) in Genf, steht einer Gruppe von Mitarbeitern der Bundeskriminalpolizei gegenüber. Er stehe im Verdacht, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben, eröffnet ihm ein Beamter. Sommeil weist den Vorwurf vehement zurück. Doch die Polizisten durchsuchen sein Haus, sein Auto, sein Büro, nehmen Laptops, Mobiltelefone und Dokumente mit. Gleichentags wird er in Lausanne von der Bundesanwaltschaft (BA) einvernommen. Die konkreten Vorwürfe kennt er aber erst Wochen später.
Serge Gaillard, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), hatte am 31. März 2014 bei der BA Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung erstattet. Darin ging es um Artikel, die im TA erschienen sind. Diese enthüllten: Bei der ZAS, der wichtigsten Zahlstelle für AHV-Renten, herrscht ein grosses Chaos. Millionenteure IT-Projekte wurden systematisch ohne Ausschreibung vergeben; IT-Projekte mit Pomp angekündigt und später ergebnislos abgebrochen; das ZAS-Management heuerte teure externe Fachkräfte an, die wenig zustande brachten; zudem stand die ZAS-Direktorin im Verdacht, sich an der Spesenkasse bedient und mit unnötigen Dienstreisen Geld verprasst zu haben. Im Herbst 2013 musste die Direktorin gehen.
Gaillard wollte mit der Anzeige wohl weitere Enthüllungen verhindern. Der BA schrieb er: «Diese Artikel und entsprechende Journalistenfragen belegen, dass aus dem Bereich der ZAS laufend, systemisch und unbefugt interne Informationen an die Presse weitergeleitet werden.» Gaillard forderte: «Die Täter» müssten «strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden». Die ZAS hatte dafür elf dicke Dossiers angefertigt, ein Dossier pro Zeitungsartikel. Am Ende jedes Aktenbündels stand: «Es fehlen konkrete Hinweise auf die Täterschaft.» Aber Gaillard teilte der BA einen Verdacht mit: «Als Täter oder Mittäter nicht auszuschliessen ist Herr Jean Sommeil.» Dieser habe sich «am 21. März 2014 ohne Begründung einem Führungsgespräch entzogen». Gleichentags hätten ZAS-Mitarbeiter beobachtet, wie er «während längerer Zeit zahlreiche Dokumente ausdruckte». Seit dem 24. März 2014 sei er krankgeschrieben.
Sie schreiben in Ihrer Anzeige: «Zurzeit verfügen wir über keine abschliessenden Hinweise über die Täterschaft»: Am Ende aber heisst es: «Als Täter oder Mittäter nicht auszuschliessen ist Jean Sommeil (Name geändert)». Warum?
Nachdem mehrmals interne und vertrauliche Dokumente der Presse zugespielt worden waren, stellte die Geschäftsleitung der ZAS den Antrag, Strafanzeige zu erheben. Das gegenseitige Vertrauen in der ZAS begann unter den Indiskretionen zu leiden. Die Anzeige richtete sich nicht gegen einzelne Personen. Verdachtsmomente wurden aber vorschriftsgemäss der Anzeige beigelegt.
Sie richten den Fokus sehr wohl auf Herrn Sommeil.
Die Verdachtsmomente der ZAS betrafen diese Person. Für mich gilt jedoch auch hier die Unschuldsvermutung.
Als Hauptargument bringen Sie vor, Sommeil sei beim Ausdrucken beobachtet worden. Zwei Zeugen bestritten in Einvernahmen bei der Bundesanwaltschaft jedoch, Sommeil je beim Ausdrucken gesehen zu haben.
Laut meinen Informationen sagen die Zeugen, dass zum fraglichen Zeitpunkt Dokumente vom Account der genannten Person ausgedruckt wurden. Es ist nun Sache der Untersuchungsbehörden, die Wahrheit der Aussagen zu überprüfen.
Laut Jean Sommeil hat er Sie spätestens am 3. Oktober 2013 informiert, dass er als Whistleblower zur EFK ging. Können Sie das bestätigen?
Am 3. Oktober 2013 habe ich mit der betroffenen Person über ein IT-Projekt diskutiert, in dessen Rahmen sensible Daten entgegen den Bundesvorschriften auf einen Server ausserhalb der ZAS umgeleitet wurden. Die Person war als Mitglied der Geschäftsleitung der ZAS für das Projekt verantwortlich. Es ist aber möglich, dass wir auch über andere Themen gesprochen haben. Diese standen für mich aber nicht im Vordergrund.
Sommeil hat Sie und Mitarbeiter der Finanzverwaltung über Missstände bei der ZAS informiert, die danach grösstenteils behoben werden konnten. Gebührt Whistleblowern nicht besonderer Schutz?
Whistleblower müssen geschützt sein. Sie tragen dazu bei, Missstände aufzudecken. Ich habe mich in Genf wiederholt dafür eingesetzt, dass Mitarbeitende nicht benachteiligt werden, nachdem sie auf Verfehlungen und Unregelmässigkeiten hingewiesen haben. Das gilt auch in diesem Fall: Obschon im erwähnten IT-Projekt einiges schiefgelaufen ist, habe ich mich persönlich dafür engagiert, dass sich die Zusammenarbeit zwischen dem betroffenen Mitarbeiter und der Direktorin und anderen Mitgliedern der Geschäftsleitung normalisiert.
Das Interview wurde schriftlich geführt.
Serge Gaillard Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung |
Die BA liess sich bei den Ermittlungen Zeit. Erst am 8. und 9. Oktober 2014 bot sie zwei Zeugen aus der ZAS zur Einvernahme auf. Der IT-Sicherheitschef und ein IT-Sicherheitsexperte sollen Sommeil beim Ausdrucken gesehen haben. Doch der Sicherheitsexperte sagte im Einvernahmeprotokoll: «Persönlich habe ich Sommeil nie ausdrucken sehen. Gemäss meinem Kenntnisstand hat in der ZAS niemand Sommeil beim Ausdrucken gesehen.» Auch der Sicherheitschef gab zu Protokoll: «Ich kann nicht sagen, woher diese Information stammt.» Sie hätten zwar recherchiert, dass Sommeil an diesem Tag ungewöhnlich viele Dokumente ausdruckte. Aber damit bestünde «überhaupt keine Gewissheit», ob Sommeil Dokumente weitergegeben habe.
Diese Einschätzung erstaunt kaum, weil der TA zum Zeitpunkt, als Sommeil Dokumente ausdruckte, längst über die Vorkommnisse bei der ZAS berichtet hatte. Sommeil selbst teilte dem TA via Anwalt mit, er sei an diesem Tag, anders als in der Anzeige behauptet, nicht zu einem Führungsgespräch zitiert worden.
Die Vorwürfe scheinen sich seit der Zeugenbefragung der BA denn auch in Nichts aufzulösen. Doch wie kam EFV-Direktor Gaillard überhaupt dazu, gegen Sommeil vorzugehen? Er beschritt mit der Anzeige jenen Weg, den die ZAS-Direktion eingeschlagen hatte. Dieser waren ab Mitte 2013 viele Mittel recht, um Sommeil loszuwerden. Anwalt Eric Maugué sagt, sein Klient habe seine Kritik am «herrschenden System» zunächst intern deponiert. Weil sich nichts änderte und kritische Berichte der Internen Kontrollstelle nie zur Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) gelangten, wandte er sich Ende 2012 direkt an die EFK — wie es das Bundespersonalgesetz vorsieht.
«Bei der EFK dankte man meinem Mandanten für die wertvollen Informationen», sagt Maugué. Die ZAS-Führung ahnte nichts davon. Man war damit beschäftigt, den aufmüpfigen Abteilungsleiter zu disziplinieren. Zum selben Schluss kommt das Magazin des Bundespersonalverbands, das den Fall in der aktuellen Ausgabe thematisiert. Dort heisst es: «Der Whistleblower wurde bei der ZAS kaltgestellt und ist mittlerweile krankgeschrieben. Schlimmer noch: Statt ihm zu danken, hat ihm die Eidgenössische Finanzverwaltung die Polizei auf den Hals gehetzt.»
Sommeil, der 2002 in die ZAS eingetreten war und bis 2012 beste Leistungsnoten bekam, musste akzeptieren, dass man offene Stellen auf seiner Abteilung plötzlich nicht mehr besetzte. Um trotzdem alle Arbeiten zu erledigen, schuftete er gemäss Anwalt Maugué bis zur völligen Erschöpfung. Im September 2013 war er ausgepumpt und verspürte starke Schmerzen in der Schulter. Sein Arzt schrieb ihn zu 50 Prozent arbeitsunfähig. Die ZAS-Personalchefin schickte den Abteilungsleiter zur Begutachtung zu einem Vertrauensarzt des Bundes. Diesem teilte sie mit, Sommeil habe «ständig Konflikte mit Kollegen» und sei «demotiviert». Der Vertrauensarzt aber schützte Sommeil und stellte fest, er sei «grossem Stress» ausgesetzt. Die Personalchefin verschärfte darauf den Ton. In einem Brief an den Vertrauensarzt schrieb sie, Sommeil sei seit 2011 nicht mehr fähig, eine Abteilung zu führen. Diese Einschätzung erstaunt, hatte ihm die ZAS-Führung doch 2012 wegen der Erkrankung eines Kadermitglieds eine neue Stelle mit mehr Führungsverantwortung zugewieSen.
Als EFV-Direktor Gaillard am 31. März 2014 Anzeige erstattete, dürfte er seit langem gewusst haben, dass Sommeil nebst ihm und seinen engsten Mitarbeitern auch die EFK informiert hatte. Sommeil teilte dem TA via seinen Anwalt mit, er habe Gaillard spätestens am 3. Oktober 2013 informiert, dass er als Whistleblower an die EFK gelangt sei.
Sommeil ist seit dem 24. März 2014 zu 100 Prozent krankgeschrieben. An einem Gespräch vom 25. März mit Gaillard, der ZAS-Führung und EFV-Personalchef Andreas Hostettler mit dem Ziel «Wiederherstellung einer konstruktiven Kommunikation» nahm er nicht mehr teil. Bei dieser Gelegenheit wäre ihm wohl eine von langer Hand vorbereitete Verwarnung übergeben worden. Sie landete schliesslich bei Anwalt Maugué.
Kurz vor Weihnachten erreichte Sommeil vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona einen Erfolg. Das Gericht hob die Verfügung der BA für die Beschlagnahmung von Sommeils Privatgegenständen auf. Bereits im August 2014 hatte der Angeschuldigte zu seinem Selbstschutz eine Gegenklage gegen EFV-Direktor Gaillard eingereicht. Ob diese Wirkung zeigt, wird sich weisen. Sie wird seitens BA von jenem Bundesanwalt betreut, der sich um Gaillards Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung kümmert.
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Powered by | Stand: 26. Januar 2015 | © Tages Anzeiger |