Die Eidgenössische Finanzmarktaufsichtsbehörde «Finma» verweigert sich der Kontrolle durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und damit durch das Parlament. Genauer, sie verweigert den Kontrolleuren die Einsicht in relevante Dokumente.
Wer nur den Titel liest, erwartet schon, dass auch hier unendlich teure IT-Projekte ohne brauchbare Resultate zum Vorschein kommen.
Effektiv steht für die EFK aber ein andere Art von Problemen im Vordergrund. Sie liegen da, wo die Finma selber als Kontrollbehörde amtet. Ausser Banken und Finanzdienstleistern unterstehen der Finma nämlich auch gewisse Versicherungen, so zum Beispiel die Zusatzversicherungen der Krankenkassen.
Beitrag des
➔ Tages-Anzeigers©s
vom 24. Januar 2015 über die Kontrollverweigerung.
☞ Beitrag des Tages-Anzeiger©s vom 24. Januar 2015
über die Kontrollverweigerung:
www.zumkuckucksei.net/krup/TA-2015-01-24.html.
Immer wieder werden Kritiken laut, dass Finma-Mitglieder aus Bänker-Kreisen stammen. Diese könnten in einem Loyalitätskonflikt zu ihren früheren Arbeitgebern stehen. Es bestehe daher das Risiko, dass einzelne Banken daher nicht genügend genau überprüft würden, resp. dass im Fall von Unregelmässigkeiten nicht genügend hart gegen diese Banken vorgegangen werde.
Der Bundesrat als Wahlbehörde entgegnet da jeweils, dass für diese Kontrollen Leute benötigt werden, welche die Bankenwelt genügend genau kennen, um deren Sprache und Rechnungslegung zu verstehen.
Um ein korrektes Vorgehen der Finma gegenüber den Banken zu belegen resp. Fehler aufzuzeigen sind daher übergeordnete Kontrollen absolut notwendig, und zwar Kontrollen, die von den Finanzdelegationen des Parlamentes verfolgt werden. Alles andere ist Augenwischerei!
Beitrag des
➔ Tages-Anzeiger©s
vom 22. Mai 2014 über die «Credit Suisse» und die USA.
☞ Beitrag des Tages-Anzeiger©s vom 22. Mai 2014 über die «Credit Suisse» und die USA: www.zumkuckucksei.net/krup/TA-finma-201405.html.
Der gesetzliche Auftrag der Finma umfasst auch die Kontrolle der Zusatzversicherungen der Krankenkassen, insbesondere auch die Genehmigung der entsprechenden Prämien der Versicherten.
Sowohl von Seiten der Konsumentenschützer als auch von Seiten der Kantone wurden Kritiken laut, dass die Krankenkassen bei die Spitalzusatzversicherungen seit der Einführung der Fallpauschalen bei den Spitälern erhebliche Kostenreduktionen erfahren hätten, dass aber die entsprechenden Senkungen der Tarife für die Versicherten nur ungenügend erfolgten.
Falls dies zuträfe, hätte die Finma eindeutig ihren Auftrag nicht erfüllt. Und genau bei dieser Kontrolle verweigert die Finma den Kontrolleuren des Bundes die Akteneinsicht! Warum wohl?