Die «Swissmedic» ist die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel. Sie erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag und arbeitet national und international mit Partnerbehörden zusammen.
Sie sorgt dafür, dass die zugelassenen Heilmittel qualitativ einwandfrei, wirksam und sicher sind. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und tragen zur Sicherung des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Schweiz bei.
Aus dieser kurzen Beschreibung der Aufgaben, lassen sich aber nicht alle Details des Auftrags erahnen, den der Bund der Swissmedic gegeben hat. So umfasst der Auftrag nicht nur Zulassung und Überwachung der Medikamente, sondern auch Geräte (vom Spitalapparat bis hin zur Pinzette im Haushalt), Diagnose-Verfahren und Abgrenzung zwischen Medikament und Lebensmitteln oder Kosmetika. Aber auch was wie beworben werden darf, entscheidet oft die Swissmed, was allerdings nicht immer zum Nutzen der Konsumenten ausfällt. Ein Beispiel dafür ist ein Entscheid der Rekurskommission für Heilmittel (www.zumkukucksei.net/krup/smpv-06-d-1.pdf) vom 27. April 2006, in dem diese Kommission das Verbot aufhebt, dass in der Werbung die Preisunterschiede zwischen Originalpräparaten und Generika nicht genannt werden dürfen.
Ganz allgemein wird der Auftrag "Schutz des Wirtschaftsstandortes" sehr ernst genommen, wenn es um die Pharma-Industrie geht. Krankenkassenprämien und Bezahlbarkeit des Gesundheitssystems treten da oft arg in den Hintergrund. Manchmal erscheint es gar als ob die Swissmedic den Krankenkassen in maffiöser Art unsinnige Entscheide verordnet. Vielleicht kommen diese aber manchmal auch selber auf so kostspielige Ideen. Es dürfte im Einzelfall schwierig sein, herauszufinden, wo der Hund begraben liegt.
Ein Freund benötigt jedes Vierteljahr ein teures Medikament. Eines Tages entdeckt er, dass das in Basel hergestellte Medikament gleich jenseits der Grenze, in St-Louis nur einen Viertel vom Preis in Basel kostet. Er kauft es daher in Frankreich zum viel günstigeren Preis und denkt, das werde auch der Krankenkasse helfen, zu sparen. Das hat es dann auch: die Krankenkasse hat sich geweigert, den kleineren Preis zu vergüten.
2011 enthüllt die Presse, dass der Betablocker «Sortis» in der Schweiz sechs so teuer ist wie im nahen Deutschland.
Es gibt aber auch noch andere Besonderheiten des Medikaments. Zulassungsinhaberin ist die Firma Pfizer AG, Zürich. Verkauft wird das Medikament in Packungen zu 30 oder 100 Tabletten, mit je 10, 20, 40 oder 80mg Wirkstoff. Die Packung zu 100 Tabletten hat in der Schweiz einen fixen Preis, unabhängig davon, wieviel Wirkstoff die Tabletten enthalten; nicht ganz einleuchtend.
Bis dahin haben die meisten Spitäler eine täglich in grösseren Mengen gebrauchte Substanz in ihrer Spitalapotheke hergestellt. Plötzlich wird das verboten, ohne ersichtlichen Grund. Die Spitäler müssen die Substanz nun zu einem weit höheren Preis bei der Pharma einkaufen.
Es fällt auch dem normalbegabten Konsumenten auf, die Swissmedic bekundet enorme Mühe, auch Generika zuzulassen und erhöht die Bürokratie, um kleinere Firmen davon abzuhalten, Zulassungsgesuche einzureichen. Es schmälert wohl die Renditen bei der boomenden Pharma.
Man hört da natürlich auch Gerüchte: