Nachdem im Dezember 2010 die Behinderung des Forschers S. am Uni-Spital
für Schlagzeilen gesorgt hat,
folgt nun ein Fall, der die Forschungskultur an der Universität
in einem schlechten Licht erscheinen lässt.
Der Titularprofessor
T. hatte die Polizei eingeschaltet,
weil er jahrelang in seiner Forschung behindert worden war.
Die Untersuchung zeigte, dass ihm ein Mitarbeiter
systematisch die Post geöffnet und wichtige Briefe
zurückbehalten hatte.
Das Statthalteramt verurteilte den Mann wegen
Verletzung des Schriftgeheimnisses.
Von der Universität wurde er nicht entlassen.
Im Gegenteil: Zwei Professoren belohnten ihn,
indem sie die Verfahrenskosten übernahmen.
Das Geld stammte aus einem Preisgeldtopf.