Nachdem im Dezember 2010 die Behinderung des Forschers S. am Uni-Spital für Schlagzeilen gesorgt hat, folgt nun ein Fall, der die Forschungskultur an der Universität in einem schlechten Licht erscheinen lässt. Der Titularprofessor T. hatte die Polizei eingeschaltet, weil er jahrelang in seiner Forschung behindert worden war. Die Untersuchung zeigte, dass ihm ein Mitarbeiter systematisch die Post geöffnet und wichtige Briefe zurückbehalten hatte. Das Statthalteramt verurteilte den Mann wegen Verletzung des Schriftgeheimnisses. Von der Universität wurde er nicht entlassen. Im Gegenteil: Zwei Professoren belohnten ihn, indem sie die Verfahrenskosten übernahmen. Das Geld stammte aus einem Preisgeldtopf.