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Ja, auch das gibt es in vielerlei Formen. Tun wir also nicht so, als gäbe es das nicht!
Behörden verletzen Gesetze
Wie kommt es wohl dazu, dass die Bundespolizei einen bekannten ausländischen (Ex-) Drogen-Baron als V-Mann in einer verdeckten Ermittlung verwendet?
Fall «Insieme» der Eidg. Steuerverwaltung (2001-2012)
Neben des fachlichen Desasters dieses Projekts zeigen sich auch eindeutige
Anzeichen von Korruption. —
So wurden riesige Aufträge, für die eine öffentliche Ausschreibung Pflicht wäre,
in viele kleinere unterteilt, damit man sie illegalerweise unter der Hand
(“freihändig”) an immer dieselben Auftragsnehmer vergeben konnte,
was vielleicht sachlich richtig wäre, wenn man sie ausgeschrieben hätte.
Dazu kommt aber noch ein weiterer gravierender Umstand:
Diese Aufträge wurden ausschliesslich an Unternehmen vergeben,
die Verwandten der zuständigen Beamten gehören.
Das sind Verletzungen der Verfassung
Schweizerische Bundesverfassung
Art. 8 — Rechtsgleichheit
Gesetze verletzen die Verfassung
Die Verfassung ist die alleroberste Regel unseres Staatswesens. Diese Regel kann zwar geändert werden, braucht aber die Zustimmung des Volkes mit qualifiziertem Mehr.
Da werden Gesetze geschaffen, die im Wiederspruch zur
Bundesverfassung stehen. Oder es werden über Initiativen
Änderungen an dieser Verfassung angenommen, die mit
anderen Bestimmungen der Verfassung kollidieren.
Es ist sinnvoll, dass das Bundesgericht solche
Situationen rügt. Wenn neue Bestimmungen die obersten
Regeln verletzen, müssen entweder diese neuen Bestimmungen
ungültig sein, oder aber die obersten Regeln müssen
angepasst werden.
Welches von beidem ist dann wieder Sache des
Gesetzgebers (wo nötig mit Zustimmung des Volkes).
Sowohl Parteien wie ausführende Behörden
schimpfen lauthals über die «Einmischung»
der Justiz, statt dass sie einen der beiden legalen
Wege gehen.
Schweizerische Bundesverfassung
Art. 8 — Rechtsgleichheit
Schweizerische Bundesverfassung
Art. 8 — Rechtsgleichheit
Besserstellung reicher Ausländer vor entsprechenden Schweizern
Die weit günstigeren Pauschalsteuern stehen nur Ausländern zu. Diese Bevorzugung von Ausländern gegenüber Schweizern hält den Regeln der Bundesverfassung wohl kaum stand.
Siehe auch:
➜ Finanzen & Steuern ➜ Steuerstreit mit der EU.
(www.zumkuckucksei.net/finsteu/1-str3.html).
Siehe auch:
➜ TagesAnzeiger©
(www.zumkuckucksei.net/finsteu/TA-str3.htm)
vom 12. und 17. Oktober 2012.
Gleichheitsartikel in der Bundesverfassung
Gemäss Verfassung werden wir von den Behörden alle "gleich" behandelt. Wenn Du aber Geld hast, bist Du wesentlich gleicher. Du hast mehr Einfluss auf die Politik. Du kannst Dich vor Gericht freikaufen. Man gewährt Dir alle möglichen Sonderkonditionen.
(Z.B. entfernt die Polizei das Nummernschild von Blatters Unfallwagen, um den Unfall diskreter zu behandeln; das macht sie wohl nicht für Dich, auch weil es verboten ist, den Wagen ohne Schilder stehen zu lassen.)
Tamil Tigers
Die Bundespolizei macht dem maffiösen Treiben der «Tamil Tigers» erst dann ein Ende, wenn der Grund für deren Geld-Beschaffung längst entfallen ist.
Die “freihändigen Vergaben” in der öffentlichen Verwaltung unterliegen klaren Bestimmungen und Grenzen. Die Meldungen über Verstösse in diesem Bereich bei der Bundesverwaltung nehmen in erschreckendem Masse zu. Die Ämter vergeben unter der Hand, was das Zeug hält, ohne Beachtung der Vorschriften. Die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz wird mit allen Mitteln umgangen. — Die Folge: öffentliche Gelder werden verschleudert und gleichzeitig gibt es nur noch Baustellen und nichts funktioniert noch richtig.
All das ist Mauschelei derjenigen, die den Staat nach den verfassungsmässigen Kriterien leiten sollen. Genau hier beginnt die Korruption. Von den immer wieder auftretenden Korruptionsfällen in der Industrie haben wir damit noch gar nichts gesagt. Es ist halt schon so: «Die Kleinen hängt man; die Grossen lässt man laufen.»
19. Oktober 2012 —
40 Prozent der Schweizer Unternehmen, die im Ausland tätig sind, werden mit Schmiergeldforderungen konfrontiert. Etwas mehr als die Hälfte davon kommt diesen Forderungen nach — also rund jede fünfte Firma. Das geht aus einer unlängst veröffentlichten Studie der Hochschule für Wirtschaft und Technik in Chur hervor. Dazu wurden 510 international tätige Schweizer Unternehmen befragt.
Alles nach dem Motto: «Wir nicht — die anderen auch!»
Siehe auch:
TagesAnzeiger©
(www.zumkuckucksei.net/krup/TA-stat12.htm)
vom 19. Oktober 2012.
Die festgestellten Verstösse zur den Anstellungsbedingen in der Bauwirtschaft auf Grund der Personenfreizügigkeit lassen auf maffiöse Strukturen im Subunternehmertum schliessen. Erschreckend ist die hohe Zahl der Verstösse.
Mehr Details: ➔ Lohndumping (http;//www.zumkuckucksei.net/krup/lohndump.html) dank Personenfreizügigkeit.
In der Schweiz ein enormes Defizit an Sensibilität für Korruptionsverhalten festzustellen. Es zeugt von Hochnäsigkeit, mit dem Finger auf süd- und osteuropäische Länder zu zeigen, die Mühe mit der Korruptionsbekämpfung bekunden aber dagegen grosse Anstrengungen unternehmen, und den eigenen Sumpf nicht einmal zu bemerken.
Wir machen vielleicht die Faust im Sack, wenn in der Gemeinde gemauschelt wird. Aber wer unternimmt etwas? Da werden in der Eidg. Steuerverwaltung über Jahre Schmierengeschäfte getätigt, bis endlich eine neue Departementsvorsteherin dahinter kommt und die Sache auffliegen lässt. Und die Sache mit der Informatik im Militärdepartement lief auch nicht viel besser. Wer Mauscheleien bei der städtischen Sozial- oder Recycling-Behörde publik macht, riskiert seine Stelle und eine Strafe. Für all die Korruption in der Beamten-Versicherungs-Kasse (BVK) Zürich gab es seit Jahren Hinweise auf gröbste Korruption mit persönlichen Bereicherungen. Aufgeflogen ist es aber erst, als die Unterdeckung so gross wurde, dass Sanierungsmassnahmen unumgänglich wurden.
Nur ein Land, deren Bürger ein Gefühl für mögliche Korruption entwickelt haben und die notwendige Zivilcourage aufbringen, sich zu wehren, kann diese auch wahrnehmen und bekämpfen. Da habe ich selber ausgerechnet in Italien eine viel höhere Sensibilität erfahren:
Wir waren in IT-Projekten in verschiedenen Unternehmen der
internationalen Grossindustrie tätig.
Wenn wir knapp an Resourcen waren, haben wir bei der Realisation oft einen freiberuflichen
Informatiker (immer denselben, mit dem die Zusammenarbeit immer klappte)
beigezogen. Für uns war das eine ganz normale Sache, und immer offen und transparent abgerechnet.
Aber ausgerechnet in Italien wurde uns gesagt,
„wenn wir euch einen Auftrag geben, dann kommen nur Leute bei uns ins Haus,
die bei euch auf der Lohnliste stehen”. —
Für uns war schnell klar, diese Geschäftsleitung wünscht klare und
transparente Verhältnisse, weil sie wissen, dass bei ihnen oft auf diese Weise
faule Aktionen versteckt werden.
Und das Unternehmen will nicht einen Hauch von Verdacht auf sich ziehen.
Die selben Überlegungen sind auch beim Thema Lohndumping dank Personenfreizügigkeit angebracht.
Endlich werden Schmiergeldaffären bei griechischen Rüstungsgeschäften der letzten zwei Jahrzehnte aufgerollt. Wen wundert es: beim Reinwaschen der Schmiergelder spielten Top-Manager von Schweizer Banken eine führende Rolle.
Details:
➔ TagesAnzeiger©
(www.zumkuckucksei.net/krup/TA-2015-01-08.html)
vom 8. Jan. 2015.